Dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) liegen weitere genetische Ergebnisse des Senckenberg Forschungsinstitutes auf Wolfsnachweise in Schermbeck-Gahlen im Kreis Wesel vor. So ergaben bei drei Übergriffen auf Schafe in der zweiten Augusthälfte Analysen von Speichelproben, dass Nutztiere von einem Wolf getötet beziehungsweise verletzt wurden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um zwei tote Schafe am 19. August 2018, fünf tote und zwei verletzte Schafe am 28. August 2018 und zwei tote Schafe am 29. August 2018. Zudem wurden in angrenzenden Waldgebieten im Juni und im August Kotproben (Losungen) gefunden, die ebenfalls genetisch einem Wolf zugeordnet werden konnten.
Bei einer Individualisierung der Losungsproben vom Juni und der Speichelprobe vom Schafriss vom 29. August 2018 konnte nachgewiesen werden, dass die Proben vom selben Wolf stammen – einem weiblichen Tier aus dem Nachwuchs eines Rudels aus Schneverdingen in Niedersachsen.
Aufgrund der jüngsten Häufung von Wolfsnachweisen wird das Wolfsmonitoring im Kreis Wesel verstärkt. Geplant ist der Einsatz von Wildkameras in Absprache mit den betreffenden Waldbesitzern und Jagdrevierinhabern. Für den konkreten Nachweis auf einen standortreuen Wolf bedarf es nach den bundesweiten Richtlinien zum Wolfsmonitoring wiederholter und individualisierter Nachweise innerhalb von sechs Monaten. Diese liegen bisher nicht vor.
Die Schafhalter wurden über die aktuellen Ergebnisse informiert. Sie können über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere sowie angefallenen Tierarztkosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagementplans und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.
Quelle: → Pressemitteilung LANUV vom 18.09.2018