Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt den Nachweis von Wolf-DNA mit Hilfe einer Speichelprobe, die am 8. August in Schermbeck im Kreis Wesel an einem Kamerunschaf genommen wurde. Angaben zur Herkunft des Wolfs, zum Alter oder Geschlecht können aufgrund der bisher vorliegenden Laborergebnisse noch nicht gemacht werden; weitere Analysen sind derzeit beim Senckenberg Institut in Bearbeitung. Der Schafhalter wurde über das Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für das gerissene Tier erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinien Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagementplans und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.
Aufgrund der jüngsten Häufung von Wolfsnachweisen im Raum Schermbeck wird fortan das Wolfsmonitoring im Kreis Wesel verstärkt. Davon erhofft sich das LANUV Hinweise, ob es sich um ein und dasselbe Tier handelt, das möglicherweise standorttreu geworden ist. Geplant ist der Einsatz von Wildkameras in Absprache mit den betreffenden Waldbesitzern und Jagdrevierinhabern. Für den konkreten Nachweis auf einen standortreuen Wolf bedarf es nach den bundesweiten Richtlinien zum Wolfsmonitoring wiederholte und individualisierte Nachweise innerhalb von sechs Monaten. Diese liegen bisher nicht vor.
Sollte sich herausstellen, dass in einer Region ein Wolf standorttreu geworden ist, wird ein sogenanntes „Wolfsgebiet“ ausgewiesen, in dem zusätzlich zu den unmittelbaren Entschädigungsleistungen für Nutztierverluste auch Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere die Anschaffung von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden, gefördert werden.
Quelle: → Pressemitteilung LANUV vom 05.09.2018