13. Februar 2015 – In den letzten 180 Jahren gab es drei bestätigte Nachweise einzelner Wölfe in NRW: im November 2009 sowie im Dezember 2014 und Januar 2015. Durch weitere Wolf-Beobachtungen, etwa durch Wildkameras, soll nun geklärt werden, ob es sich bei den beiden letzten Tieren um eine dauerhafte Rückkehr oder nur um durchziehende Tiere handelt. „NRW ist derzeit in der Wolf-Stufe 1, das heißt, in der Phase, in der sporadisch einzelne Wölfe in unserem Gebiet auftauchen und dann wieder verschwinden“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. Auf diese Stufe 1 hat sich das Land auch durch den Arbeitskreis „Wolf“ seit 2010 vorbereitet und die notwendigen Maßnahmen ergriffen. „Nun bereiten wir uns auf die Stufe 2 vor, in der Einzeltiere, Paare oder auch ein Familienverband dauerhaft über einen längeren Zeitraum in NRW bleibt“, erläutert Kaiser weiter. Denn aufgrund einer dauerhaften Ansiedlung von fünf Familienverbänden und zwei Paaren im Nachbarland Niedersachsen ist in den nächsten Jahren auch in Nordrhein-Westfalen mit einer ersten dauerhaften Besiedlung durch den Wolf zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“, die heute unter Leitung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in der Natur und Umweltschutz Akademie NRW (NUA) in Recklinghausen zusammen kam, alle bisherigen Erfahrungen und bereits ergriffenen Maßnahmen zum Thema Wolf in NRW in einem Leitfaden zusammenzufassen und weitergehende Regelungen für den Fall erster in NRW angesiedelter Wölfe zu entwickeln.

Bisher ergriffene Maßnahmen in der Wolf-Stufe 1:

  • Sicherstellung der finanziellen Entschädigung durch das NRW-Umweltministerium im Falle Wolfs-verursachter Haustierverluste;
  • Beschaffung mobiler Herdenschutzzäune durch das Land
  • Aufbau des landesweiten Wolfmonitorings nach internationalen wissenschaftlichen Standards durch die Fachbereiche Artenschutz und Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung im LANUV;
  • Aufbau eines landesweiten Systems von ehrenamtlichen Luchs- und Wolfsberatern, die Hinweise auf freilebende Wölfe dokumentieren;
  • Schulung der Luchs- und Wolfsberater durch das LANUV (Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie NRW);
  • Aufbau und Moderation einer landesweiten Arbeitsgruppe der mit dem Wolf befassten Verbände und Behörden durch das LANUV NRW;
  • zwei landesweite Tagungen in Zusammenarbeit mit dem Schafzuchtverband NRW durch das Land NRW;
  • Faltblatt, Internetseite und eine Wanderausstellung durch den Landesbetrieb Wald und Holz.

Zur Pressemitteilung des LANUV NRW